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Aktuelle Zahlen, Daten und Grenzen für das Jahr 2018
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Zahlen und Daten zum Arbeitgeberzuschuss in der PKV. Die nachfolgenden Werte gelten für das Jahr 2018.
Höchstbetrag für die Bezuschussung der PKV 317,55 EUR
Der Zuschuss beträgt pflichtmäßig 50% der Beitragssumme und ist durch den Höchstbetrag „gedeckelt“. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus auf freiwilliger Basis den Krankenkassenbeitrag mit einem 50% Beitrag bezuschussen.
- Benda, Walter "Benzinfass" (Autor)
Beispiel:
- der Beitrag zur PKV beträgt 300€, der Arbeitgeberzuschuss beträgt 150,00€ (Pflichtteil), nur Pflichtteil (150€) möglich
- der Beitrag zur PKV beträgt 600€, der Arbeitgeberzuschuss beträgt 287,44€ (Pflichtteil), freiwillig 300,00€ möglich
- der Beitrag zur PKV beträgt 900€, der Arbeitgeberzuschuss beträgt 287,44€ (Pflichtteil), freiwillig 450,00€ möglich
Höchstbetrag für die Bezuschussung der Pflegepflichtversicherung 55,46 EUR
(beträgt die Hälfte des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung)

Versicherungspflichtgrenze 59.400 EUR (jährlich)
Diese Grenze legt fest bis zu welcher Höhe ein Arbeitnehmer Mitglied in der GKV ist und bleiben muss.
Beitragsbemessungsgrenze 53.100 EUR (jährlich) / 4425 EUR (monatlich)
Diese Grenze legt fest bis zu welcher Höhe ein Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung abführen muss.
Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2025-02-09 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | * = Affiliate-Link