Buchführung Kleingewerbe

Für ein Kleingewerbe genügt es bei der Buchführung die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzuwenden. Dabei werden lediglich die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen und man erspart sich die aufwendige Prozedur einer doppelten Buchführung. Bei den Posten muss neben Datum und der fortlaufenden (Beleg-) Nummerierung auch die Angabe des Verwendungszwecks aufgeführt sein. Wer sich trotz Kleingewerbe für die Ausweisung der Umsatzsteuer entschieden hat, muss diese ebenfalls eintragen.

Einnahmen Überschuss Rechnung
Einnahmen Überschuss Rechnung: Das Muster dürfen Sie gerne als Vorlage für Ihre Buchhaltung verwenden.

Bild 1 zeigt ein Beispiel für die Auflistung in einer fiktiven Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Beim Kauf von Wirtschaftsgütern gilt zu beachten, dass sie meist über mehrere Jahre abgeschrieben und erst aktiviert werden müssen. Daher lässt sich mit dem Kauf eines teuren Artikels die Rechnung oftmals weniger senken, als man es erwartet. Die Verwendung des Gewinns für Private Ausgaben, hat mit den gewerblichen Ausgaben nichts zu tun und gehört daher auch nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ein Beispiel dazu: Sie kaufen für 20€ Klamotten die Sie für 100€ in Ihrem Kleingewerbe weiter verkaufen dann beträgt Ihr Gewinn 80€. Wenn Sie sich von diesen 80€ bei einem Schuhladen privat mit neuen Schuhen für 50€ eindecken, dann beträgt Ihr gewerblicher Gewinn weiterhin 80€ und nicht 30€. Weiterführende Literatur zum Thema gibt es hier:

Artikelübersicht

Wie oft muss ich für mein Kleingewerbe die Buchführung aktualisieren?

Achten Sie auf eine zeitnahe Buchführung. Dies ist der beste Weg um nicht den Überblick über Ihr Kleingewerbe zu verlieren. Heften Sie Ihre Belege ordentlich ab, nummerieren Sie diese fortlaufend und ergänzen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wenn Sie sich trotz § 19 Umsatzsteuergesetz, dazu entschieden haben monatlich Umsatzsteuer abzuführen, dann muss die Buchführung mindestens einmal pro Monat aktualisiert werden.

Je nach Umfang ist jedoch eine tägliche oder wöchentliche Buchführung ratsam. Sollte einmal ein Beleg wider Erwarten nicht auffindbar sein, dann können Sie sich mit einem Eigenbeleg weiter helfen. Diese Möglichkeit sollte aber nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, da sich das Finanzamt mit der Anerkennung von Eigenbelegen schwer tut und eine Steuerklärung die überwiegend auf Eigenbelegen beruht, logischerweise wertlos ist.

Betreiben Sie die Buchführung gewissenhaft!

Zunächst gilt: Sammeln Sie alle Belege die Sie für Ihr Kleingewerbe bekommen akribisch. Sie müssen nicht sofort alles abheften, es empfiehlt sich jedoch mindestens einen Schuhkarton zu verwenden, in den alle Belege nach Erhalt wandern. Gemäß dem alten Grundsatz der Buchführung „keine Buchung ohne Beleg“ müssen Sie in der Lage sein jeglichen Geldfluss in Ihrem Kleingewerbe nachzuweisen und das in Deutschland bis zu 10 Jahre lang!

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Da bestimmte Belege (wie z. B. Kassenbons) nach 1-2 Jahren durch das Sonnenlicht ausbleichen und unleserlich werden, sollten Sie diese auf Papier kopieren und dann abheften. Generell sollten Sie für auf Datensicherung allergrößten Wert legen. Drucken Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung regelmäßig aus und kommen Sie dem gefürchteten Festplattenabsturz zuvor 😉

Was sollte ich noch über Buchführung wissen und wo finde ich Hilfe?

Mittlerweile gibt es einige Anbieter (u. a. auch die Datenkrake Google) bei der Sie Tabellenprogramme nutzen können. So bequem diese Dienste auch sein mögen, nutzen Sie lieber Offline-Programme für Ihre Buchführung, das ist in jedem Fall sicherer und Sie müssen sich nicht den Kopf zerbrechen, wer außer Ihnen noch Einsicht in Ihr Kleingewerbe erhält.

Kassenbücher werden immer dann geführt, wenn Einnahmen oder Ausgaben anfallen, aber Sie werden nicht jedes Mal auch automatisch gebucht. Das Buchen von Kassen kann seltener (z.B. wöchentlich oder monatlich) erfolgen.

Bei wem die Kleingewerbe Buchführung wider Erwarten zu umfangreich wird, der sollte sich professionelle Hilfe holen. Zu finden ist diese entweder beim Steuerberater (teurere Variante) oder bei einem der zahlreichen, selbständigen Buchhaltern. Letztere nehmen sogar gelegentlich lose Blättersammlungen in einem Schuhkarton entgegen 😉

Wie immer gilt, dass das hier Geschriebene meine eigenen Erfahrungen wieder spiegelt und ich für diese Daten und Angaben keine Gewähr übernehmen kann, da ich weder Steuerberater noch gelernter Buchhalter bin.

ENDE KAPITEL 9 „Buchführung für Kleingewerbe“
WEITER ZU:

1. Eine Marktlücke finden9. Buchführung Kleingewerbe
2. Mit Tickets handeln10. Musterrechnung für Kleingewerbe
3. Kleingewerbe gründen11.Kleingewerbe Know-How
4. Kleingewerbe und Ebay Handel12. Meine Erfahrungen mit dem Kleingewerbe
5. Versandfallen im Onlinehandel13. Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen
6. Kleingewerbe anmelden14. Kleingewerbeschein und Co.
7. Spezielle Werbung für Kleingewerbe15. Das will das Gewerbeamt von Ihnen
8. Krankenversicherung für Kleingewerbe16. 17500 € Umsatzgrenze aushebeln

 


Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 29.04.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | * = Affiliate-Link