PKV und Elternzeit: Planen Sie die richtige Versicherung

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PKV in der Elternzeit: Risiken richtig einschätzen

Die Elternzeit ist dem Kind gewidmet und Geldversorgung ist in diesem Stadium nicht ohne weiteres möglich. Die gesetzliche Krankenkasse sichert ihre Mitglieder in diesem Zeitraum durch beitragsfreie Mitgliedschaft ab. Wer jedoch während der Elternzeit in der PKV versichert ist, kann hingegen schnell finanzielle Probleme bekommen, vor allem wenn der Arbeitgeberzuschuss wegfällt. Dann muss zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes mitunter der doppelte Beitrag gezahlt werden.

PKV in der Elternzeit
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, kann jemand, der während der Elternzeit in der PKV versichert ist, schnell finanzielle Schwierigkeiten bekommen. Deshalb sollten werdende Eltern rechtzeitig vorsorgen.

PKV in der Elternzeit: Sorgen Sie rechtzeitig vor!

Wer ein Kind erwartet dem bleiben bis zur Ankunft im ungünstigsten Fall weniger als neun Monate Vorbereitungszeit, im besten Falle wird ein etwaiger Nachwuchs bereits weit vorher in Erwägung gezogen. Letzteres bildet eine ideale Konstellation um Elternzeit und PKV miteinander zu vereinbaren, vor allem wenn man sich schon vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung über künftigen Nachwuchs bewusst ist. Dann lassen sich bereits vor Vertragsabschluss passende Optionen für die Elternzeit in den PKV-Vertrag einbauen. Je nach Anbieter und Tarif gibt es zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  1. Beitragsbefreiung für Versicherungsnehmer in den ersten Monaten des Elterngeldbezugs
  2. Befristete Beitragsbefreiung solange im Anschluss an die Geburt Erwerbslosigkeit vorliegt
  3. Pauschales Übergangsgeld wenn nach der Geburt vorübergehend Erwerbslosigkeit vorliegt

Pflichten die der Versicherungsnehmer bei diesen Arten der Versicherung trägt, sind zum Beispiel der rechtzeitige Nachweis des Elterngeldes an die private Krankenversicherung, sowie ein Vertragsabschluss vor bekannt werden der Schwangerschaft. In jedem Fall muss individuell geprüft werden, ob das Leistungsspektrum eines Vertrages in der PKV die Elternzeit abdeckt. Für eine erste Anfrage und den Vergleich verschiedener Verträge bietet sich zum Beispiel ein Onlinebeitragsrechner an:

In jedem Fall sollte bei der Auswahl einer PKV nicht nur der Aspekt der Kinderbetreuung betrachtet werden, sondern auch das Augenmerk auf andere wichtige Vertragsbestandteile gelenkt werden. Nur bei ganzheitlicher Betrachtung des Versicherungsschutzes werden alle wichtigen Kriterien erfüllt und existenziell bedrohliche Risiken minimiert.

PKV in der Elternzeit: Teilzeitarbeit ist möglich

In der PKV ist die Erwerbstätigkeit unter bestimmten Auflagen erlaubt. Dafür darf die vereinbarte Arbeitszeit pro Woche 30 Stunden nicht übersteigen. Wer sich selbstständig machen möchte oder vorübergehend Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber anstrebt, benötigt die Zustimmung des eigentlichen Arbeitgebers. Eine Ablehnung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich und muss innerhalb von vier Wochen schriftlich erfolgen. Wer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung versicherungspflichtig werden würde, kann sich vorübergehend von der Versicherungspflicht befreien lassen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer Anrecht auf Bezuschussung des Krankenversicherungsbeitrages. Nach der Elternzeit besteht für Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem privat versichert zu bleiben.


Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 29.04.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | * = Affiliate-Link