Wie man das Mutterschaftsgeld zur PKV beantragt und welche Fristen wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Artikelübersicht
Was ist das PKV Mutterschaftsgeld?
Gemäß § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) besteht für nicht gesetzlich versicherte Frauen die Möglichkeit für die Zeit des Mutterschutzes das PKV Mutterschaftsgeld zu beantragen. Die Dauer des Mutterschutzes reicht von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach Beantragung auch bis 12 Wochen nach der Geburt. Für privat versicherte Personen zahlt der Arbeitgeber in der Zeit des Mutterschutzes das Nettogehalt abzüglich 13€ pro Tag. Diesen Betrag müsste er auch an eine gesetzlich versicherte Frau bezahlen, die fehlenden 13€ würde die Krankenkasse beitragen. In der privaten Krankenversicherung kommen weder der Arbeitgeber noch die Versicherung für die 13€ Differenz auf.
Ersatzweise kann hierfür ein einmaliges PKV Mutterschaftsgeld in Höhe von 210€ beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragt werden. Das PKV Mutterschaftsgeld hat den Status einer Lohnersatzleistung und wird daher nicht für Hausfrauen gezahlt die keinen Lohn beziehen. Das Krankentagegeld kann finanziellen Engpässen entgegen wirken und sollte in der Höhe dem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen. Ist die Zahlung von Krankentagegeld vereinbart, dann erfolgt dessen Zahlung während des Mutterschutzes. Einen Überblick über alle Mutterschaftsleistungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.
Wer erhält welchen Zuschuss?
Die folgende Übersicht behandelt die unterschiedlichen beruflichen Situationen die ausschlaggebend für die Art der Bezuschussungen und die damit zusammenhängenden Bedingungen sind. Neben den beruflichen Gegebenheiten ist auch der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung maßgeblich dafür verantwortlich, ob man sich mit Krankentagegeld, PKV Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld zufrieden geben muss. Weitere wertvolle Tipps zum Geldsparen für Privatversicherte finden sich auch in meinen folgenden Buchtipps:
- Benda, Walter "Benzinfass" (Autor)
Berufstätige Frauen (Arbeitnehmerinnen)
- erhalten einmaliges PKV Mutterschaftsgeld in Höhe von 210€
- Bezug von Erziehungsgeld wird nicht auf diesen Zuschuss angerechnet
Nicht berufstätige Frauen
- erhalten kein PKV Mutterschaftsgeld
- es besteht Beitragspflicht(!) während Erziehungsgeld bezogen wird
Selbstständige Frauen mit Krankentagegeld
- erhalten kein PKV Mutterschaftsgeld, da dies durch Krankentagegeld ersetzt wird
- Bezug von Erziehungsgeld ist für bis zu 24 Monate möglich
- es besteht Beitragspflicht(!) während Erziehungsgeld bezogen wird
Nicht erwerbstätige Frauen und Selbständige ohne Krankentagegeld
- erhalten kein PKV Mutterschaftsgeld
- Bezug von Erziehungsgeld ist ab Geburt für bis zu 24 Monate möglich
- es besteht Beitragspflicht(!) während Erziehungsgeld bezogen wird
Wo ist das PKV Mutterschaftsgeld zu beantragen?
Die Bezuschussung kann bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes beantragt werden. Dies ist entweder online auf den Seiten des Bundesversicherungsamtes oder unter nachfolgender Anschrift postalisch möglich:
Bundesversicherungsamt
– Mutterschaftsgeldstelle –
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228/619-1888
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen (welche unbedingt fristgerecht eingereicht werden müssen, näheres dazu findet man auf den Seiten des Bundesversicherungsamtes):
- Den vollständig ausgefüllten Antrag (bereits vor der Geburt!)
- Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
- Bescheinigung des Arbeitgebers, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen
- Vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung zur Mutterschaftshilfe
Wissenswertes zum PKV Mutterschaftsgeld
In der privaten Krankenversicherung besteht auch während der Bezuschussung Beitragspflicht. Weiterhin besteht kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, dieser kann jedoch auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Wenn dies nicht der Fall ist muss der Versicherungsnehmer mitunter für den gesamten Monatsbeitrag alleine aufkommen, ein Risiko das schnell finanzielle Schieflagen nach sich ziehen kann.
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