Welche Kosten sind in der PKV steuerlich absetzbar?

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Ist die PKV steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind sowohl in der GKV als auch in der PKV steuerlich absetzbar, insbesondere seitdem im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes die steuerliche Absetzbarkeit nochmals erheblich verbessert wurde. Waren zuvor die Beiträge nur eingeschränkt als Sonderausgaben in der PKV steuerlich absetzbar, so werden nun alle Beiträge berücksichtigt die vom Leistungsniveau einer gesetzlichen Basiskrankenversicherung sowie der Pflegepflichtversicherung gleichen.

Diese Kosten sind nun als Vorsorgeaufwendungen in der PKV steuerlich absetzbar. Privat Versicherte erhalten von Ihrer Versicherung eine Bescheinigung in der der Versicherungsbetrag aufgeteilt wird in den Betrag für die Basisversicherung und den darüber hinaus gehenden Anteil. Zu letzterem gehören zum Beispiel Leistungen wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung welche nicht (weder in der GKV noch PKV) steuerlich absetzbar sind.

PKV steuerlich absetzen
Sowohl in der GKV als auch in der PKV sind die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar,

Für wen ist die PKV steuerlich absetzbar?

Prinzipiell werden gesetzlich und privat Krankenversicherte, sowie Pflegepflichtversicherte weitgehend steuerlich gleich behandelt. In der GKV und der PKV steuerlich absetzbar sind ebenfalls Familienmitglieder wie Kinder, Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Unter bestimmten Umständen können auch geschiedene Ehepartner abgesetzt werden, wenn für diese Unterhalt anfällt. Weitere Sonderfälle sind z.B. Großeltern, nicht verheiratete Elternteile von gemeinsamen Kindern, sowie nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder. Die Begründung zur Absetzbarkeit dieser genannten Personengruppen findet sich in der Absicherung von gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Über die genauen Bedingungen welche der einzelnen Personengruppen in der PKV steuerlich absetzbar sind, kann Ihnen ein Steuerberater Auskunft geben.

Welche Summe ist in der PKV steuerlich absetzbar?

Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind künftig nur noch, sowohl in der GKV als auch in der PKV, steuerlich absetzbar wenn die Beträge für Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung den Höchstbetrag nicht ausfüllen. Dieser beträgt für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte 1900€ jährlich und 2800€ wenn die Steuerpflichtigen ihre Krankenversicherung alleine finanzieren. Die jeweiligen Beträge verdoppeln sich bei zusammenveranlagten Eheleuten. Grundsätzlich gilt, dass der komplette Betrag für die Basiskrankenversicherung und den Pflichtbetrag absetzbar ist, auch wenn dieser die zuvor genannten Limits überschreitet.

In diesem Fall ist jedoch der absetzbare Betrag alleine durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft und etwaige sonstige Vorsorgeaufwendungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflicht und Unfallschutz verfallen einfach. Bis 2019 steht es dem Steuerzahler im Rahmen der Günstigerprüfung die Wahl zu, ob er seine Steuern nach dem alten Gesetz oder nach dem neuen Bürgerentlastungsgesetzt abführen möchte. Nach dem neuen Recht profitieren vor allem Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss davon, dass die PKV steuerlich absetzbar ist.

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Sind Beitragsrückerstattungen in der PKV steuerlich absetzbar?

Die Beitragsrückerstattung mindert den jährlichen Anteil an Sonderausgaben, sodass der Gesamtbetrag welcher in der PKV steuerlich absetzbar wäre, schrumpft. Dies hat zur Folge dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob mehr Geld durch die Steuerersparnis oder die Beitragsrückerstattung eingespart werden kann. Dies ist massiv abhängig von der Beitragshöhe, sowie den gesammelten Arztrechnungen im Vergleich zur Beitragsrückerstattung. Für Neukunden die den Vertragsabschluss noch vor sich haben, bietet sich an verschiedene Varianten durchzurechnen und gegebenenfalls auch mit der Höhe des Selbstbehalts zu experimentieren. Dabei sollten aber nicht nur finanzielle Aspekte wie beispielsweise der Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt, sondern auch der Leistungsumfang und das Versicherungsunternehmen in aller Ruhe analysiert werden.

HINWEIS: Dieser Artikel ersetzt keinen steuerlichen Rat und spiegelt lediglich die unverbindliche Meinung und Erfahrungen des Autors wieder und ist keinesfalls mit einem steuerlichen Beratungsgespräch gleich zu setzen. Für Irrtümer und Fehler in diesem Artikel gerade in Bezug auf die Aktualität und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Ich empfehle Ihnen daher in jedem Fall nochmals einen Steuerberater zu kontaktieren, da nur dieser Ihnen ein verbindliches Beratungsgespräch über die umfangreiche Thematik des Steuerrechts und zur steuerlich absetzbaren PKV geben kann.


Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 27.07.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | * = Affiliate-Link