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Was ist die PKV Öffnungsklausel?
Die private Krankenversicherung bietet für Beamten optimierte Tarife an die sich an den Leistungen der Krankenversorgung für Beamte (Beihilfe) orientiert. Diese Tarife decken die Kosten ab, welche von der Beihilfe nicht übernommen werden. Für Beamte mit Vorerkrankungen gibt es im Rahmen der PKV Öffnungsklausel die Möglichkeit eines vereinfachten Eintritts. Diese Öffnungsaktion ermöglicht vorbelasteten Beamten, Beamtenanfängern und Angehörigen hohe Risikozuschläge oder die Ablehnung des Versicherungsantrages zu umgehen.
Es ist darauf zu achten, dass der Antragssteller noch in keiner privaten Krankenversicherung Mitglied ist (Ausnahmen bildet der Basistarif bei Beamtenanfängern) und der Antrag binnen 6 Monaten nach Erstverbeamtung gestellt wird. Die maximale Höhe eines etwaigen Risikozuschlages ist auf 30% begrenzt. Bei den Leistungen orientiert sich die PKV im Zuge der Öffnungsklausel an den Leistungen der Beihilfestelle. Wahlleistungen aus dem Leistungskatalog der Beihilfe werden auf Wunsch übernommen. Zählen nur Grundleistungen zur Absicherung, dann wird die private Krankenversicherung in aller Regel auch nur Basisleistungen in den Tarif einbringen.
Wissenswertes zur PKV Öffnungsklausel
Für Beamte liegt der größte Vorteil der PKV Öffnungsklausel darin, dass der Versicherer den Antrag nicht ablehnen darf. Die Öffnungsaktion ist jedoch kein Freifahrtschein für den Versicherungsnehmer alle Versicherungsbedingungen nach seinem Wunsch zu diktieren. So bleibt dem Versicherungsunternehmen die Option, nicht alle Beamtentarife für die PKV Öffnungsklausel zugängig zu machen.
Daraus ergibt sich, dass auch für Beamte ein Versicherungsvergleich lohnend ist. Es sollte in jedem Fall mehrere Alternativen verglichen werden. Lesen Sie hierzu auch unsere Ratgeber wie sie Ihren persönlichen PKV-Testsieger ermitteln und die Tipps für den maximalen Arbeitgeberzuschuss bei der Wahl eines neuen Vertrages.
- Benda, Walter "Benzinfass" (Autor)
- Becker, Torsten (Autor)
- Wiesemann, Dr. Hans-Olaf (Autor)
PKV Öffnungsklausel: Wahrheitsgemäße Angaben zur Gesundheitsprüfung
Obwohl bei der Öffnungsaktion der Antrag nicht abgelehnt werden kann ist man bei den Fragen zum Gesundheitszustand zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet, denn der Versicherer darf bei bestimmten Vorbelastungen einen Risikozuschlag von bis zu 30% berechnen. Werden gesundheitliche Probleme verschwiegen kann dies nachträglich zum Kündigen des Versicherungsschutzes führen und im schlimmsten Falle als arglistige Täuschung ausgelegt werden. Wer aus diesem Grund aus der privaten Krankenversicherung fliegt wird in der Regel auch bei keinem weiteren privaten Versicherer genommen werden. Da hilft auch keine Öffnungsaktion mehr.
Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 4.10.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | * = Affiliate-Link