Musterrechnung fürs Kleingewerbe

Eine Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn sie alle notwendigen Pflichtangaben gemäß §14 des Umsatzsteuergesetzes enthält. Salopp formuliert handelt es sich um folgende 10 Punkte:

  1. Name und Anschrift des Verkäufers
  2. Name und Anschrift des Käufers
  3. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte
  4. Liefertermin
  5. Ausstellungsdatum der Rechnung
  6. Die (fortlaufende, einmalige) Rechnungsnummer
  7. Steuernummer oder Umsatzsteuernummer
  8. Ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Nettobeträge
  9. und die darauf entfallenden Steuer-Beträge
  10. Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung (nur bei Kleingewerbe)
Musterrechnung Kleingewerbe
Die Musterrechnung fürs Kleingewerbe dürfen Sie gerne downloaden und verwenden.

Oben sehen Sie die Musterrechnung für Kleingewerbe. Wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, dann dürfen Sie diese nicht ausweisen und müssen stattdessen darauf hinweisen, dass Sie von der USt. befreit sind. Disclaimer: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere geben wir keine Rechtsberatung.

ENDE Kapitel 10: „Musterrechnung“
WEITER ZU:

1. Eine Marktlücke finden9. Buchführung Kleingewerbe
2. Mit Tickets handeln10. Musterrechnung für Kleingewerbe
3. Kleingewerbe gründen11.Kleingewerbe Know-How
4. Kleingewerbe und Ebay Handel12. Meine Erfahrungen mit dem Kleingewerbe
5. Versandfallen im Onlinehandel13. Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen
6. Kleingewerbe anmelden14. Kleingewerbeschein und Co.
7. Spezielle Werbung für Kleingewerbe15. Das will das Gewerbeamt von Ihnen
8. Krankenversicherung für Kleingewerbe16. 17500 € Umsatzgrenze aushebeln