Das Kleinstgewerbe oder Kleingewerbe wird oftmals mit dem Kleinunternehmen sprachlich in einen Topf geworfen. Dabei ist der Begriff Kleinunternehmen von der EU deutlich umfangreicher definiert. Während das Kleinstgewerbe nach (§ 1 Abs. 2 HGB) als „das Unternehmen [das] nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ definiert ist, kann das Kleinunternehmen wie folgt beschrieben werden: „Ein Kleinunternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.“
Bei der Unterscheidung zwischen Kleingewerbe und Kleinstgewerbe gibt es keinen großen Unterschied, da beide Begriffe im Wesentlichen das beschreiben was in § 1 Abs. 2 HGB definiert ist. Die Bezeichnung Kleinstgewerbe wurde vermutlich umgangssprachlich für Kleingewerbe eingeführt, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, also keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Sie sind daher vom Aufwand „kleiner“, wie Sie hier nachlesen können.
ENDE KAPITEL 13 „Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen?“
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