Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, dann kommen Sie mit verschiedenen Behörden (IHK), Gesetzen und Freibeträgen in Berührung, über die Sie einige Grundlagen wissen sollten. Vor allem Ihr erzielter Gewinn (den Sie zu Beginn schätzen müssen) kann Ihnen etliche Unannehmlichkeiten bescheren. Diese elementaren Fehler können Sie bereits begehen, bevor Sie überhaupt etwas verkauft haben bzw. während Sie Ihr Kleinunternehmen anmelden. Daher ist es wichtig die Konsequenzen des eigenen Handelns zu kennen 😉
Aus meiner Erfahrung raten einem die meisten Unternehmensberater und Existenzgründer den Gewinn bei der Anmeldung Ihres Kleingewerbes sicherheitshalber defensiv, also niedriger zu schätzen.
Artikelübersicht
Kleingewerbe Anmeldung – Steuerfreibetrag
Ein Kleingewerbe können Sie anmelden, wenn Sie im Eröffnungsjahr 17500 Euro und im Folgejahr 50000 Euro Umsatz nicht übersteigen. Bei der Anmeldung werden Sie auch nach Ihrem erwarteten Jahresgewinn gefragt. Hier ist es notwendig zu wissen, dass der Steuerfreibetrag bei Ihrer Einkommenserklärung ungefähr bei 7640 Euro liegt (Wert kann jährlich variieren). Alles was darüber liegt müssen Sie versteuern.
Beachten Sie vor der Kleingewerbe Anmeldung, dass darunter nicht nur Ihr Gewerbeertrag sondern alle Einnahmen wie Miete, Zinsen oder Erträge aus anderen Berufen fallen und kalkulieren Sie gegebenenfalls die Steuern mit ein. Eine große Hilfe bei der Planungsphase meiner Unternehmensgründung war für mich das folgende Buch:
Ein Kleingewerbe anmelden und trotzdem Kindergeld beziehen
Dieser Teil ist besonders für Studenten und alle die noch Kindergeld beziehen interessant. Ab dem 18. Lebensjahr bekommen Eltern für Kinder in Ausbildung nur dann Kindergeld, wenn diese im Jahr weniger als ~ 7680 Euro (Wert kann jährlich variieren) verdienen. Sollten Sie beim Anmelden Ihres Kleingewerbes auch nur minimal über der Bemessungsgrenze liegen, dann können Sie bzw. Ihre Eltern mit saftigen Rückzahlungen rechnen.
In der Regel muss dann der Betrag für 12 Monate auf einmal zurückerstattet werden und es fallen ggf. noch Zinsen an. Lassen Sie dies ebenfalls in Ihre Kalkulation mit einfließen, bevor Sie Ihr Kleinunternehmen anmelden, da sonst schnell ein Großteil des Jahresverdienstes wegfallen kann. Sofern Sie sich noch in Ausbildung befinden, kann das Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.
Kleingewerbe Anmeldung und Beitrag zur Krankenkasse
Ebenfalls für Studenten und Azubis interessant ist das regelmäßige Gesamteinkommen. Sofern man noch bei den Eltern mit versichert ist und keine eigene Krankenversicherung bezahlen will, darf (unabhängig davon ob Sie ein Kleingewerbe anmelden oder nicht) Ihr Einkommen monatlich 350 Euro bzw. bei geringfügig Beschäftigten 400 Euro nicht übersteigen. Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, dann verfällt der Familienversicherungsanspruch.

Beim Kleingewerbe anmelden sollte dies in der Schätzung des Jahresgewinns (12×350=4200) berücksichtigt werden. Wer zu hoch schätzt zahlt auch dann, wenn er später trotzdem unterhalb des erlaubten Verdienstes sein sollte! Die Kosten für private Krankenversicherungen können mit einem Onlinevergleichsrechner ermittelt werden. Diese vergleichen auf die Schnelle die aktuellen Testsieger.
Kleingewerbe und IHK Beitrag? Achtung beim Anmelden!
Der IHK Beitrag ist kein großer Posten, allerdings wissen die wenigsten Leute vor der Anmeldung Ihres Kleingewerbes, unter welchen Bedingungen dieser fällig wird. Da Sie als Kleingewerbetreibender in der Regel nicht im Handelsregister eingetragen sein werden, beläuft sich der Jahresbeitrag ab einem Jahresgewinn von 5.200-25.600 Euro auf lediglich 51 Euro. Es lohnt sich also den Jahresgewinn unterhalb von 5200 Euro zu schätzen, wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden und Ihr erwarteter Gewinn in dieser Region liegt. Nähere Angaben zur genauen Staffelung des IHK Beitrags finden Sie in der folgenden Tabelle:
Grundbeitrag für IHK Angehörige | |||
Gewerbetreibender IST NICHT im Handelsregister eingetragen UND der Gewerbebetrieb erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. | Gewerbetreibender IST im Handelsregister eingetragen ODER der Gewerbebetrieb erfordert nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. | ||
Jahresgewinn in € | Beitrag in € | Jahresgewinn in € | Beitrag in € |
Ab 5.200 bis 25.600 | 51,00 | Bis zu 35.800 | 214,00 |
Über 25.600 | 102,00 | Über 35.800 | 357,00 |
ENDE KAPITEL 6: Fallen beim Kleingewerbe anmelden
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