Ein Kleingewerbe gründen

Artikelübersicht

Tipps: Was ist ein Gewerbe / Kleingewerbe?

Bevor Ich Ihnen erkläre wie Sie ein Kleingewerbe gründen, möchte ich die Fragen beantworten, was ein Gewerbe bzw. Kleingewerbe überhaupt ist. Gemäß Definiton müssen eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Eine wirtschaftliche, fortgesetzte und selbstständige Tätigkeit
  2. Eigenverantwortliches Arbeiten auf eigene Rechnung
  3. Gewinnerzielungsabsicht

Im Gegensatz zum Kleingewerbe / Gewerbe gibt es noch Freiberufler die sich schon dadurch unterscheiden, dass sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen, da sie rechtlich nicht als Unternehmen gelten. Freiberufliche Tätigkeiten sind zum Beispiel wissenschaftlicher, unterrichtender oder künstlerischer Art. Beim Handeln auf Ebay, Amazon, usw. wird oftmals Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, wenn Waren regelmäßig verkauft werden. Viele Privatpersonen wissen nicht, dass damit bereits eine gewerbliche (anmeldungspflichtige) Tätigkeit vorliegt und Sie mindestens ein Kleingewerbe gründen müssen. Lesetipp: Bei meiner eigenen Selbstständigkeit haben mir dir die Ratschläge aus folgendem Buch sehr viel weiter geholfen:

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Existenzgründung für Dummies
  • Sammet, Steffi (Autor)

Tipps: Wo kann ich mein Kleingewerbe gründen?

Ein Kleingewerbe anmelden können Sie beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt ihrer Gemeinde. Dazu sollten Sie sich im Vorfeld genau überlegen welche Tätigkeit ihr Kleingewerbe umfasst. Es werden vor dem Gründen nicht nur persönliche Daten aufgenommen, sondern auch umfangreiche Abfragen zu Art und Tätigkeit in Ihrem Kleingewerbe. Aber keine Sorge, wenn Sie Ihr Kleingewerbe gründen wird Ihnen wird bei Unklarheiten vor Ort mit Rat und Tipps geholfen. Der Kostenpunkt für den Gewerbeschein beträgt ca. 25-35 Euro. Der gleiche Betrag wird bei der Gewerbeabmeldung fällig.

Tipps zum Kleingewerbe gründen
Tipps zum Kleingewerbe gründen: Die Anfangsinvestiotion für den Gewerbeschein beträgt lediglich ein paar Euro und ist abhängig vom örtlichen Gewerbeamt.

Tipps: Die Vorteile des Kleingewerbes gegenüber einem Gewerbe

Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz in dem Jahr in dem Sie dass Kleingewerbe gründen (Eröffnungsjahr) 17500€ nicht übersteigt. Kleingewerbe haben die Wahl Umsatzsteuer auszuweisen oder darauf zu verzichten. Wer sich dafür entscheidet bindet sich jedoch für 5 Jahre an die Umsatzsteuer und muss dann turnusmäßig (monatlich oder quartalsweise) Meldungen an das Finanzamt abführen. Die Folge des Nichtausweisens wäre, dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Als Tickethändler ist man mit einem Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer aber erfahrungsgemäß um ca. 19% billiger als die „gewerbliche Konkurrenz“. Alles in allem erspart man sich eine Menge Verwaltungsaufwand, Zeit und Nerven, wenn man sich beim Kleingewerbe gründen gegen die Abführung der Umsatzsteuer entscheidet. Die Auswahl für ein Kleingewerbe können Sie treffen, sobald Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten haben. Dieser wird automatisch zugesendet, nachdem das Finanzamt vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung informiert wurde.

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Tipps: Sonstige Vereinfachungen für Kleingewerbe

  1. Die Buchführung gestaltet sich für ein Kleingewerbe wesentlich einfacher. Anstelle der doppelten Buchführung reicht es aus, eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen.
  2. Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer enthalten, da diese immer geschuldet wird und Sie diese auch abführen müssten, wenn sie ausgewiesen wird.
  3.  Sie sind als Kleingewerbetreibender Mitglied in der IHK (unterhalb von 5200€ Jahresgewinn sogar kostenlos) und können alle Dienste, Hilfestellungen und Berater der IHK nutzen.

Hinweis:

Diese Angaben sollen Ihnen helfen, ein Kleingewerbe zu gründen. Da ich jedoch weder Jurist noch Steuerberater bin, kann ich die Richtigkeit der Angaben nicht garantieren. Sie spiegeln meine eigenen Erfahrungen und Rechercheergebnisse wieder und können Ihnen als Leitfaden dienen. Bitte wenden Sie sich für detailliertere Informationen an den Steuerberater / Anwalt Ihres Vertrauens.

ENDE KAPITEL 3 „Kleingewerbe“
WEITER ZU:

1. Eine Marktlücke finden9. Buchführung Kleingewerbe
2. Mit Tickets handeln10. Musterrechnung für Kleingewerbe
3. Kleingewerbe gründen11.Kleingewerbe Know-How
4. Kleingewerbe und Ebay Handel12. Meine Erfahrungen mit dem Kleingewerbe
5. Versandfallen im Onlinehandel13. Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen
6. Kleingewerbe anmelden14. Kleingewerbeschein und Co.
7. Spezielle Werbung für Kleingewerbe15. Das will das Gewerbeamt von Ihnen
8. Krankenversicherung für Kleingewerbe16. 17500 € Umsatzgrenze aushebeln

 


Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2025-04-03 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | * = Affiliate-Link