Die Kleinunternehmerregelung findet sich in § 19 UStG und beinhaltet einige Vereinfachungsregeln für Unternehmer deren Gewerbe „besonders klein“ ist. Die Vorteile bestehen grob zusammengefasst in einer vereinfachten Buchführung und Besteuerung, indem auf die Ausweisung der Umsatzsteuer wahlweise verzichtet werden kann. Dies soll in diesem Artikel aber nicht thematisiert werden, da dies bereits an anderer Stelle niedergeschrieben wurde. Dieser Artikel soll sich viel mehr mit speziellen Fragestellungen zur Kleinunternehmerregelung und zur Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beschäftigen und Fragen zu etwaigen rechtlichen Grauzonen klären.
Die Umsatzgrenze darf im ersten bzw. laufenden Jahr 17500 Euro und im folgenden Jahr 50000 Euro nicht übersteigen. Findigen Kleinunternehmern könnten sich daher Fragen aufdrängen, ob und wie man die Kleinunternehmerregelung umgehen kann. In einem kürzlich statt gefundenen Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Finanzamtes und einem Steuerberater habe ich die nachfolgenden Fragen gestellt. Da ich jedoch keine Rechtsberatung geben darf, muss ich die Haftung für die Richtigkeit der nachfolgenden Fragen und Antworten ausschließen. Die Recherche erfolgte jedoch mit höchstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
Artikelübersicht
1. Ist es möglich mehrere Kleingewerbe anzumelden und die Kleinunternehmerregelung somit zu umgehen?
Grundsätzlich darf jede Person maximal ein Kleingewerbe anmelden, sodass sich die Umsatzgrenze von 17500 Euro für Kleinunternehmer nicht auf diese Weise aushebeln lässt. Sie können allerdings mit mehreren Personen mehrere GbRs gründen und so für jede die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Zu Beachten ist, dass diese Unternehmen nicht zur bloßen Steuerumgehung gegründet werden dürfen, sondern eine sinnvolle Daseinsberechtigung nachweisen müssen.
2. Wie viele Kleingewerbe dürfen Ehepartner anmelden?
Bei Ehepaaren gilt, dass jeder Partner sein eigenes Kleingewerbe führen darf. In diesem Fall sieht die Kleinunternehmerregelung vor, dass insgesamt zweimal die Umsatzgrenze von 17500 Euro von beiden Lebenspartnern ausgeschöpft werden kann. Es ist jedoch nicht möglich, dass ein Kleinunternehmer 24000 Euro verdient und der andere nur 10000 Euro, ohne dass dies die bekannten rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.

3. Ist es einem Kleinunternehmer möglich noch ein zweites Gewerbe anzumelden und nur in diesem die Umsatzsteuer abzuführen?
Nein. Gemäß Kleinunternehmerregelung gibt es nur „Entweder – Oder“. Das bedeutet dass Sie entweder bei allen Ihren Unternehmen Umsatzsteuer abführen oder Kleinunternehmer sind und in Summe nur ein einziges (Klein-)gewerbe mit Einhaltung der Umsatzgrenze führen. Sobald Sie sich entscheiden Umsatzsteuer abzuführen verpflichten Sie sich, dies für die nächsten 5 Jahre zu tun und zwar bei allen ihren Unternehmen.
4. Und welche legalen Möglichkeiten gibt es für Kleinunternehmer die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung zu umgehen?
Kurz gesagt: Es gibt für einzelne Personen keine Möglichkeit die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung zu umgehen. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, dass jede volljährige Person in einem Haushalt ihr eigenes Kleingewerbe anmeldet. Es gibt also keine gesetzliche „pro-Kopf-Beschränkung“ für Haushalte oder Ehepartner. Natürlich muss der Gewinn jedes Kleingewerbes auch auf der Einkommenssteuererklärung des entsprechenden Kleinunternehmers angegeben werden.
ENDE KAPITEL 16 „Umsatzgrenze aushebeln.“
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Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2025-04-03 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | * = Affiliate-Link