Eine Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn sie alle notwendigen Pflichtangaben gemäß §14 des Umsatzsteuergesetzes enthält. Salopp formuliert handelt es sich um folgende 10 Punkte:
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte
- Liefertermin
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Die (fortlaufende, einmalige) Rechnungsnummer
- Steuernummer oder Umsatzsteuernummer
- Ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Nettobeträge
- und die darauf entfallenden Steuer-Beträge
- Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung (nur bei Kleingewerbe)

Oben sehen Sie die Musterrechnung für Kleingewerbe. Wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, dann dürfen Sie diese nicht ausweisen und müssen stattdessen darauf hinweisen, dass Sie von der USt. befreit sind. Disclaimer: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere geben wir keine Rechtsberatung.
ENDE Kapitel 10: „Musterrechnung“
WEITER ZU: